AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des CAD-Zeichenbüro Schmidt
Gültig ab 24. Oktober 2019

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge und Tätigkeiten des CAD-Zeichenbüro Schmidt (im weiteren ZBS genannt) in der zur Vertragserteilung aktuellen Fassung. Vertragsgegenstand ist die im Angebot genannte Leistung. Abweichende Bestimmungen werden nur durch schriftliche Vereinbarung durch das ZBS anerkannt.

§ 2 Angebot

Die Angebote des ZBS sind freibleibend und unverbindlich. Verträge werden erst durch schriftliche Bestätigung durch das ZBS wirksam. Im Angebot genannte Termine sind unverbindlich und werden erst bei Vertragsschluss bindend.

§ 3 Leistungsumfang, Preis

(1) Die Anfertigung der durch uns erstellten technischen Zeichnungen erfolgt nach ihren vollständig vorgegebenen Angaben und unter Ausschluss aller den Baumeistern und Technischen Büros vorbehaltenen Tätigkeiten
(2) Es gelten die im Vertrag genannten Leistungen und Vergütungen/Preise. 
(3) Nebenkosten werden gem. §14 HOAI 2013 definiert und gesondert berechnet.
(4) Zusätzlich anfallende Leistungen, welche nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind, werden gesondert aufgeführt und nach Aufwand mit 36,00 €/h netto berechnet.

§ 4 Lieferung, Erfüllungsort

Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz des CAD-Zeichenbüro Schmidt

§ 5 Prüfung der Leistung

(1) Der Auftraggeber hat nach Erhalt der Lieferungen und Leistungen diese auf Ihre inhaltliche und fachliche Richtigkeit zu überprüfen. Bei Weiterverwendung/ -bearbeitung der übergebenen Leistungen durch den Auftraggeber gelten diese als übernommen und mängelfrei.
(2) Bei vereinbarten Subunternehmerleistungen durch das ZBS und (z.B. Vervielfältigungsbetriebe etc.) sind die Leistungen anhand von Vorabzügen durch den Auftraggeber vor der Weiterverwendung zu Prüfen und schriftlich freizugeben.

§ 6 Zahlung

(1) Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsschluss zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
(2) Aufträge welche über mehrere Monate laufen, können monatlich als Abschläge über die zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung abgerechnet werden. Bei Aufträgen mit Leitungsphasen wird nach Abschluss jeder Leistungsphase eine Teilrechnung fällig.
(3) Die Leistungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Leistungen Eigentum des ZBS.

§ 8 Haftung

Für Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.